AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines:

Diese Geschäftsbedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil unserer Angebote und sämtlicher mit uns abgeschlossener Rechtsgeschäfte. Abweichende Vereinbarungen, insbesondere anders lautende mündliche Absprachen sind nur dann rechtswirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen, welcher Art auch immer, die mit diesen Geschäftsbedingungen im Widerspruch stehen, gelten als nicht beigesetzt und werden daher nicht Inhalt der zwischen den Vertragsteilen getroffenen Vereinbarungen. Sollten einzelne der nachstehenden Regelungen rechtsunwirksam sein, so hat dies auf die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen keinen Einfluss. Mit der Erteilung des Auftrages durch den Vertragspartner gelten die AGB von P3 Event GmbH als vom Vertragspartner akzeptiert.

2. Angebot:

Unsere Angebote verstehen sich freibleibend und unverbindlich, sofern von uns nicht ausdrücklich schriftlich etwas Anderes zugesichert wurde.  Grundlage des Vertrages ist das Angebot von P3, in dem alle vereinbarten Dienstleistungen bzw. der Leistungsumfang festgehalten worden sind. Ein Abweichen vom diesbezüglichen Leistungsumfang bedarf der Schriftform.

3. Vertragsabschluss

Sämtliche mit P3 abgeschlossene Verträge werden erst mit der Versendung der schriftlichen Auftragsbestätigung oder mit dem Beginn unserer Ausführungsarbeiten rechtswirksam. Bis zu diesem Zeitpunkt ist es uns auch möglich, ohne Angabe von Gründen Aufträge abzulehnen, wobei dem Vertragspartner in diesem Fall kein Ersatzanspruch hinsichtlich der entstandenen Mehrkosten und auch keine Schadenersatzansprüche zustehen. Der Vertragspartner bleibt an den von ihm erteilten Auftrag nach Maßgabe der Ausführungen unter Punkt 4. gebunden.

4. Vertragsauflösung, Storno, Verschiebung und Rücktritt:

Tritt der Vertragspartner ohne unsere schriftliche Zustimmung vor der Ausführung des von ihm erteilten Auftrages zurück, so sind folgende Stornogebühren (in Prozent vom Gesamtpreis) zu zahlen:

Allgemeiner Vertragsrücktritt:

bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn                                                                       25%

bis 72h vor Veranstaltungsbeginn                                                                             50%

bis 48h vor Veranstaltungsbeginn                                                                             75%

ab 48h vor Veranstaltungsbeginn                                                                              100%


Eventverschiebungen:

bis 72h vor Veranstaltungsbeginn                                                                             10%

bis 48h vor Veranstaltungsbeginn                                                                             25%

bis 24h vor Veranstaltungsbeginn                                                                             50%

ab 24h vor Veranstaltungsbeginn                                                                              75%


Zusätzlich sind uns sämtliche Aufwendungen, welche durch Sonderanfertigungen, das Mieten von Equipment und Fahrzeugen sowie alle weiteren Sonderauslagen (insbesondere Personalkosten) in voller Höhe zu zahlen. Zudem ist der Vertragspartner verpflichtet, uns einen allenfalls darüberhinausgehenden Schaden zur Gänze zu ersetzen. Dieselben Regelungen gelten, wenn wir berechtigt vom Vertrag zurücktreten, da der Vertragspartner seinen (Mitwirkungs-) Verpflichtungen aus dem mit ihm geschlossenen Vertrag nicht nachgekommen ist. Stimmen wir einer Stornierung beziehungsweise einem Vertragsrücktritt ausdrücklich zu, so ist der Vertragspartner dennoch zum Ersatz von 20% der Vertragssumme zuzüglich der uns im Rahmen der Auftragserstellung entstandenen Aufwendungen (Videodesign, Auftragsbearbeitung, Forderungen Dritter aufgrund von Anmietungen, Sonderanfertigungen, KFZ- und Personalkosten) zu zahlen. Auch in diesem Fall behalten wir uns die Geltendmachung allfälliger darüberhinausgehender Schadenersatzansprüche ausdrücklich vor.

Wir sind in folgenden Fällen berechtigt, den Vertrag durch einseitige Erklärung mit sofortiger Wirkung aufzukündigen:

a) Wenn die Veranstaltungssicherheit auf Basis der geltenden Gesetze, Normen, technischen Richtlinien und behördlichen Auflagen aufgrund des Verhaltens des Vertragspartners beziehungsweise Dritter nicht eingehalten werden können oder Umstände vorliegen, welche uns das Einhalten dieser Vorschriften unmöglich machen (Elektrizitätsversorgung, Wasserversorgung, Blitzschutz, instabile Bauten usw.). Wenn nicht Gefahr in Verzug ist, wird dem Vertragspartner die Möglichkeit gegeben, die vorhandenen Mängel sofort und unverzüglich zu beheben. Sollte die Frist ungenützt verstreichen oder eine Behebung unmöglich sein, so sind wir berechtigt, die Veranstaltung nicht durchzuführen beziehungsweise bei während der Veranstaltung auftretenden Mängeln diese sofort abzubrechen.

b) Bei berechtigten Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Vertragspartners, insbesondere dann, wenn dieser zahlungsunfähig ist. Diese Zahlungsunfähigkeit ist spätestens dann anzunehmen, wenn mehrere Exekutionsverfahren anhängig sind oder über das Vermögen des Vertragspartners das Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet oder ein entsprechender Antrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wurde.

c) Wenn der Vertragspartner mit Zahlungen an uns mehr als 14 Tage in Verzug ist, wobei dies auch für bereits abgeschlossene Vertragsverhältnisse gilt.

d) Wenn uns das Einhalten von Fristen und Terminen aufgrund unvorhersehbarer Umstände, insbesondere auch das Verhalten Dritter, unmöglich oder unzumutbar erschwert wird und wir diese Umstände weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt haben.

e)  Bei jedem unsachgemäßen und vertragswidrigen Gebrauch unserer Geräte und unseres Equipments.

f)  Bei einem Verstoß gegen Punkt X dieser AGB.

Im Falle des Rücktritts aus den oben angeführten Gründen gelten die Stornobedingungen. Zusätzlich sind wir berechtigt, darüberhinausgehende Regress- und Schadenersatzforderungen geltend zu machen.

5. P3 ist nicht Veranstalter.

Der Veranstalter ist für die Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich. Er hat die erforderlichen behördlichen Bewilligungen einzuholen und ist allein dafür verantwortlich, dass die behördlichen Anordnungen und Auflagen eingehalten werden. Dem entsprechend hat der Veranstalter und nicht etwa P3 eine entsprechende Veranstalterhaftpflichtversicherung selbst abzuschließen. Er ist gegenüber P3 verpflichtet, diesen Abschluss für die gesamte Dauer der Veranstaltung unaufgefordert durch Übergabe einer Polizzen-Kopie nachzuweisen.

6. Zahlung:

Sofern nichts Anderes vereinbart wurde, sind sämtliche Zahlungen sofort fällig. Die Überweisung hat spesenfrei und ohne Abzug zu erfolgen. Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf das in der Auftragsbestätigung beziehungsweise der Rechnung angeführte Konto oder an eine mit einer Inkassovollmacht ausgewiesene Person erfolgen.

Dem Vertragspartner steht weder ein Zurückbehaltungsrecht noch ein Aufrechnungsrecht mit eigenen Ansprüchen beziehungsweise Forderungen, gleich welcher Art, zu. Bei Neukunden erfolgt eine Auftragsannahme nur dann, wenn diese spätestens bei Auftragserteilung eine Anzahlung in Höhe von 50% der Auftragssumme geleistet haben (Datum des Zahlungseingangs). Bei Vertragspartnern in EU-Mitgliedstaaten außerhalb Österreichs kann eine mehrwertsteuerfreie Faktura nur nach Bekanntgabe einer gültigen UID-Nummer ausgestellt werden. Solange diese nicht vorliegt, sind alle Rechnungen mehrwertsteuerpflichtig. Sämtliche Überweisungen haben für uns spesenfrei zu erfolgen.

7. Zahlungsverzug:

Für den Fall der Überschreitung des Zahlungsziels, des Annahmeverzuges oder des Terminverlustes werden Verzugszinsen in Höhe von 10% p.a. vereinbart. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten. Im Falle des Verzuges des Vertragspartners sind wir berechtigt, die sofortige Zahlung der gesamten noch nicht beglichenen Forderungen, dies auch im Falle einer zuvor erfolgten Stundung, zu verlangen. Sämtliche anfallende Mahn- und Inkassospesen sowie Rechtsanwalts- und Gerichtskosten sind vom Vertragspartner zu ersetzen. Dieser ist damit einverstanden, dass eingehende Teilzahlungen zunächst auf Kosten und Mahnspesen, dann auf Zinsen und sonstige Nebengebühren und schlussendlich auf den Kaufpreis angerechnet werden. Hinsichtlich der Inkassospesen gelten die Höchstsätze der in der Verordnung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten enthaltenen Vergütungen. Sofern wir das Mahnwesen selbst betreiben, verpflichtet sich der Vertragspartner, pro erfolgte Mahnung einen Betrag von € 10,00 sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 5,00 zu zahlen.

8. Leistungsumfang:

Sofern nichts Anderes vereinbart wurde, sind die Lieferung der Geräte und des Verbrauchsmaterials, die Aufstellung vor Ort, der Abbau und die Rücklieferung an unser Lager im Vertragspreis nicht inkludiert. Diese Zusatzleistungen berechtigen uns zur Verrechnung eines zusätzlichen Entgeltes. Die Geräte und das Verbrauchsmaterial sind in unserem Lager abzuholen und nach Ende der Vertragsdauer wieder am selben Ort an uns zu retournieren. Die Mietzeit beginnt mit dem Tag der Abholung und endet mit dem Tag der Rückstellung. Der Tagesmietpreis bezieht sich auf eine Mietdauer von 24 Stunden. Angebrochene Tage werden als volle Tage verrechnet. Die Abholung und Rückstellung können nur während der üblichen Geschäftszeiten erfolgen. Vergebliche Rückgabeversuche außerhalb dieser Zeiten vermögen die verrechenbare Mietdauer nicht zu beenden.

Der Vertragspartner haftet für sämtliche Schäden, welche aus einer verspäteten Rückgabe der Mietgegenstände resultieren, einschließlich eines entgangenen Gewinns. Zusätzlich ist für jeden Tag der Überschreitung der 1,5-fache Wert des sich aus der Vertragssumme errechnenden Tagesanteils zu zahlen. Im Falle des auch nur teilweisen Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, die Ware auch ohne Zustimmung des Vertragspartners auf seine Kosten abzuholen.

9. Eigentumsvorbehalt:

Alle gelieferten oder abgeholten Geräte und Verbrauchsmaterialien oder sonstigen übergebenen Waren bleiben in unserem Eigentum. Bei Kaufverträgen geht das Eigentum erst mit der gänzlichen Zahlung des Kaufpreises über. Der Vertragspartner ist verpflichtet, uns unverzüglich von einer Pfändung der Vorbehaltsware zu benachrichtigen.

10. Gewährleistung, Schadenersatz:

Die Geräte und Verbrauchsmaterialien werden von uns vor der Auslieferung technisch überprüft. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Ware unverzüglich bei der Übergabe zu untersuchen und sämtliche erkennbaren Mängel und Schäden sofort anzuzeigen. Wird ein allfälliger Mangel erst später erkennbar, so sind wir darüber unverzüglich zu informieren. Wir haften für Schadenersatzansprüche des Vertragspartners nur dann, wenn wir den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Bei der Viermietung und der Zurverfügungstellung von technisch aufwendigen Geräten (zum Beispiel Farbwechsler, computergesteuerte Lampen, Mischpulte, etc.) wird ohne ein gleichzeitiges Beiziehen unseres Fachpersonals keinerlei Haftung für die ordnungsgemäße Funktion übernommen. Ein Schadenersatz für Folgeschäden, welcher Art auch immer, ist zur Gänze ausgeschlossen.

Der Vertragspartner haftet für den Diebstahl und sämtliche Beschädigungen an den ihm zur Verfügung gestellten Geräten, wobei ihm von uns eine entsprechende Versicherung, welche dieses Risiko abdeckt, angeboten wird. Wird das angemietete Equipment verschmutzt zurückgestellt, so ist der Vertragspartner verpflichtet, eine Reinigungspauschale in Höhe der Reinigungskosten (Wiederherstellung) zu zahlen.

Der Vertragspartner haftet für sämtliche Schäden an Personen, Tieren und Gegenständen, welche aus der unsachgemäßen Handhabung der von ihm angemieteten Gegenstände resultieren.

Für Beschädigungen, die durch Gäste, Mitarbeiter oder Beauftragte des Veranstalters verursacht werden, haftet dieser ungeachtet eines eigenen Verschuldens.

Es ist Sache des Veranstalters bzw. des Auftraggebers, von P3 alle für die Veranstaltung und für die Arbeit von P3 notwendigen urheber- und markenrechtlichen Genehmigungen einzuholen.

Der Veranstalter bzw. Auftraggeber hat für die rechtzeitige Anmeldung und das Abführen aller Abgaben und Gebühren (AKM und Vergnügungssteuer) rechtzeitig zu sorgen. P3 ist diesbezüglich für den Fall der Inanspruchnahme vollkommen schad- und klaglos zu halten.

11. Werbung:

Auf unseren Geräten angebrachte Firmenlogos, Schriftzüge und dergleichen dürfen vom Vertragspartner weder entfernt noch ganz oder teilweise abgedeckt beziehungsweise unsichtbar gemacht werden. Der Vertragspartner berechtigt uns im Rahmen der Veranstaltung, an gut sichtbarer Stelle unentgeltlich Werbetransparente und Werbeschilder mit unserem Firmenlogo anzubringen beziehungsweise aufzustellen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt uns zum Vertragsrücktritt gemäß Punkt 4.

12. Datenspeicherung:

Der Vertragspartner stimmt zu, dass wir seine Daten, soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Datenschutzgesetztes zulässig, EDV-mäßig speichern und verarbeiten.

13. Bargeldloses Bezahlen durch Nutzung des P3 Club Member Cashless System:

Das P3 Club Member Cashless System ist ein von der Global Event Technologie GmbH & Co KG, Neualmerstraße 37, 5400 Hallein (in Folge „GET“) bereitgestelltes elektronisches Zahlungsmittel in Form einer Zahlungskarte mit FRID Chip (Cashless Karte). Der Vertrieb erfolgt im Namen und für Rechnung von P3 Event GmbH. Für die Nutzung des elektronischen Zahlungsmittels gelten zwischen P3 Event GmbH und dem jeweiligen Karteninhaber die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  1. Vertragsbeziehungen
      • Mit dem Bezug bzw. Aufladen der Cashless Karte kommt ein Vertrag zwischen P3 Event GmbH und dem Karteninhaber über die Nutzung der Karte als Zahlungssystem mit den nachfolgenden Bedingungen zustande.
      • P3 Event GmbH ist berechtigt, sich im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Bewirkung der von P3 Event GmbH zu erbringenden Leistungen Dritter zu bedienen.
      • Die P3 Club Member Card wird unpersonalisiert ausgestellt und kann vom Karteninhaber personalisiert werden. Die P3 Club Member Card darf nicht zu gesetzeswidrigen Zwecken genutzt werden. Eine personalisierte Karte darf nur im Rahmen der AGB weitergegeben werden. Eine sonstige Weitergabe ist nur dann zulässig, wenn der Karteninhaber den neuen Karteninhaber auf die Geltung und den Inhalt dieser AGB ausdrücklich hinweist und letzterer mit der Geltung dieser AGB zwischen ihm und P3 Event GmbH einverstanden ist.
      • Nimmt der Karteninhaber Leistungen von Partnerunternehmen der P3 Event GmbH in Anspruch, die ebenfalls mit dieser P3 Club Member Card bezahlt werden können, so begründen diese ein gesondertes Vertragsverhältnis zwischen dem Karteninhaber und dem Partnerunternehmen.
         
  2. Leistungsumfang
      • Mit der P3 Club Member Card kann der Karteninhaber bei Angeboten der P3 Event GmbH, bei für die Nutzung der Karte freigegebenen Veranstaltungen und Partnerunternehmen Leistungen an ausgewiesenen Verkaufsstellen bargeldlos bezahlen. Bei jedem Zahlungsvorgang vermindert sich das auf der Karte gespeicherte Guthaben um den verfügten Betrag. Nach Durchführung des Zahlungsvorgangs ist ein Widerruf der Zahlung ausgeschlossen.
      • P3 Event GmbH schuldet nicht die Erbringung der von Partnerunternehmen angebotenen Leistungen, die mit der Karte bezahlt werden können.
         
  3. Erwerb
      • Die P3 Club Member Card ist über die P3 Event GmbH an ausgewiesenen Kassen innerhalb des Einsatzortes erhältlich.
      • Die Karte berechtigt lediglich zur Verfügung über das Kartenguthaben.
      • Die Karte hat grundsätzlich einen Mindestausgabewert von 0,- Euro. Eine Änderung des Mindestausgabewertes ist einseitig durch Projekt Spielberg jederzeit möglich.
  4. Aufladung / Top-Up

      • Die Karte wird nur mit Startguthaben ausgegeben. Die Karte ist (wieder-) aufladbar. Sie kann während der Öffnungszeiten an den dafür ausgewiesenen Kassen innerhalb des Einsatzortes per Bargeld, Bankomatkarte oder Kreditkarte (Visa Card, Master Card) aufgeladen werden. Der Karteninhaber kann seine Karte nur im Rahmen von vorhandenem Kartenguthaben nutzen.
      • Einen Mindestaufladebetrag gibt es nicht. Der Höchstaufladebetrag beträgt 1.000,- Euro.
      • Die Guthabenbeträge werden nicht verzinst.
         
  5. Kartenpfand
      • Das Kartenpfand beträgt 2,- Euro und wird direkt bei der Erstaufladung der P3 Club Member Card vom Aufladebetrag abgezogen.
      • Das Kartenpfand kann ausschließlich bei Rückgabe der P3 Club Member Card bei einer von P3 Event GmbH eingerichteten Kasse vor Ort refundiert werden.
         
  6. Gültigkeitsdauer
      • Die Karte ist so lange gültig, solange P3 Event GmbH das Cashless-System von GET vertraglich nutzt. Endet dieses Vertragsverhältnis, ist eine Verwendung der Cashless Karte ausgeschlossen und es besteht nur noch ein Anspruch auf Auszahlung des aufgeladenen Guthabens (ausgenommen sind Gift-Guthaben).
         
  7. Rückzahlung von Guthaben / Payout
      • Der Karteninhaber hat die Möglichkeit, sich ein etwaiges Kartenguthaben zum Nennwert in Münzen und Banknoten auszahlen zu lassen. Diese Rückzahlung in bar ist während der Öffnungszeiten an den dafür ausgewiesenen Kassen innerhalb des Einsatzortes möglich. Eine Rückzahlung bei den Partnerunternehmen erfolgt nicht.
      • Ausgenommen von der Möglichkeit der Rückzahlung sind sogenannte Gift-Guthaben. P3 Event GmbH kann Geldbeträge oder Artikel in Form von Gutscheinen auf die Club Member Card laden. Dieses Guthaben (Gift-Guthaben) kann beim Payout nicht ausbezahlt werden. Weiters kann es somit nicht auf andere Chips übertragen werden. Diese Gift-Guthaben können von P3 Event GmbH frei vergeben werden, wobei ein Kunde keinen expliziten Anspruch auf solche Gutscheine hat.
      • Im Falle einer Beschädigung des Speicherchips bzw. der auf der Karte aufgebrachten eindeutigen Karten-ID durch unsachgemäßen Gebrauch (z.B. Lochen der Karte, Kartenbruch) ist eine Rückzahlung des Guthabens ausgeschlossen, außer der Karteninhaber weist ein noch bestehendes Kartenguthaben eindeutig nach.
         
  8. Reklamationen und Geltendmachung von Einwendungen
      • Reklamationen, die das Vertragsverhältnis zwischen Karteninhaber und den Partnerunternehmen betreffen, sind unmittelbar zwischen diesen zu klären. Sie berühren nicht die Belastung des Kartenguthabens mit dem verfügten Betrag.
      • Etwaige Reklamationen hinsichtlich der Karte können an die dafür ausgewiesenen Kassen innerhalb des Einsatzortes oder an die P3 Event GmbH gerichtet werden.
      • Der Karteninhaber hat bei jeder Transaktion die Höhe des Kartenguthabens am Display des Zahlungsgerätes zu kontrollieren und gegebenenfalls sofort zu reklamieren.
      • Sollten dem Karteninhaber nachweislich Geldvorteile durch erfolgte Bedienfehler erwachsen, ist dieser nicht berechtigt, dieses Geld auszugeben. Die P3 Event GmbH behält sich vor, diese Fehler, sobald sie offenkundig werden, entsprechend zu korrigieren.
  1. Sorgfaltsanforderungen, Verlust und Missbrauch
      • Der Karteninhaber hat die Karte mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren, um sie vor missbräuchlicher Verwendung zu schützen.
      • Das Risiko eines Verlustes und eines vom Karteninhaber zu vertretendem Missbrauch der Karte trägt der Karteninhaber. Verkaufsstellen und Kassen prüfen nicht, ob der Karteninhaber der rechtmäßige Besitzer der Karte ist.
      • Es obliegt dem Karteninhaber, den Diebstahl oder Missbrauch bei der Polizei anzuzeigen.
      • Bei Verdacht auf Vorliegen strafrechtlich relevanter Tatbestände erfolgt eine Strafanzeige durch die P3 Event GmbH. Die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche durch die P3 Event GmbH bleibt vorbehalten.
         
  2. Haftung
      • Die P3 Event GmbH übernimmt keine Haftung für Verlust oder Diebstahl von P3 Club Member Cards.
      • Die P3 Event GmbH übernimmt keine Gewähr für Qualität, Beschaffenheit und Vollständigkeit der mit der Karte bezahlten Leistungen der Partnerunternehmen.
      • Verliert der Karteninhaber seine personalisierte oder unpersonalisierte Karte, wird sie ihm gestohlen oder kommt sie ihm in sonstiger Weise abhanden und kommt es dadurch zu einer nicht autorisierten Kartenverfügung, so haftet der Karteninhaber für Schäden in Höhe seines Guthabens auf der Cashless Karte, ohne dass es darauf ankommt, ob den Karteninhaber an dem Verlust oder Diebstahl ein Verschulden trifft.
         
  3. Datennutzung und Datenschutz
      • Der Karteninhaber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten bei Personalisierung auf der Seite www.eventportal.io gespeichert werden. Die Seite www.eventportal.io wird von der Firma GET betrieben. Die dort angegebenen Daten werden im Hinblick auf die ordnungsgemäße Vertragserfüllung entsprechend geltender Vorschriften verarbeitet und gespeichert. GET tritt dabei als Auftragsdatenverarbeiter auf, wobei die P3 Event GmbH der Ansprechpartner in Bezug auf die Datenverarbeitung ist. Unter anderem werden aufgrund rechtlicher Interessen (Belegerteilungspflicht) die Konsumationsbelege des Karteninhabers mittels individuellen Logins auf der Plattform zur Verfügung gestellt. Sollte sich der Karteninhaber nicht im Portal registrieren, sind die Belege keinem Nutze zugeordnet. Diese Daten werden Dritten nicht zugänglich gemacht, mit Ausnahme der P3 Event GmbH auf Anfrage. Der Karteninhaber hat jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung und Übertragbarkeit seiner personenbezogenen Daten, sofern dem keine anderen gesetzlichen Interessen (gesetzliche Aufbewahrungspflichten o.Ä.) entgegenstehen. In dem Fall ist die P3 Event GmbH der Ansprechpartner.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand:

Es wird die Anwendung österreichischen Rechts unter Ausschluss des UN Kaufrechts vereinbart. Erfüllungsort für beide Vertragsteile ist der Sitz unseres Unternehmens. Für alle aus dem Vertrag entstehenden Rechtsstreitigkeiten wird unabhängig vom Streitwert gemäß § 104 JN bzw. Artikel 17 EuGVÜ/LGVÜ die ausschließliche sachliche und örtliche Zuständigkeit des Bezirksgerichtes Kitzbühel vereinbart.

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