Diese Geschäftsbedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil unserer Angebote und sämtlicher mit uns abgeschlossener Rechtsgeschäfte. Abweichende Vereinbarungen, insbesondere anders lautende mündliche Absprachen sind nur dann rechtswirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen, welcher Art auch immer, die mit diesen Geschäftsbedingungen im Widerspruch stehen, gelten als nicht beigesetzt und werden daher nicht Inhalt der zwischen den Vertragsteilen getroffenen Vereinbarungen. Sollten einzelne der nachstehenden Regelungen rechtsunwirksam sein, so hat dies auf die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen keinen Einfluss. Mit der Erteilung des Auftrages durch den Vertragspartner gelten die AGB von P3 Event GmbH als vom Vertragspartner akzeptiert.
Unsere Angebote verstehen sich freibleibend und unverbindlich, sofern von uns nicht ausdrücklich schriftlich etwas Anderes zugesichert wurde. Grundlage des Vertrages ist das Angebot von P3, in dem alle vereinbarten Dienstleistungen bzw. der Leistungsumfang festgehalten worden sind. Ein Abweichen vom diesbezüglichen Leistungsumfang bedarf der Schriftform.
Sämtliche mit P3 abgeschlossene Verträge werden erst mit der Versendung der schriftlichen Auftragsbestätigung oder mit dem Beginn unserer Ausführungsarbeiten rechtswirksam. Bis zu diesem Zeitpunkt ist es uns auch möglich, ohne Angabe von Gründen Aufträge abzulehnen, wobei dem Vertragspartner in diesem Fall kein Ersatzanspruch hinsichtlich der entstandenen Mehrkosten und auch keine Schadenersatzansprüche zustehen. Der Vertragspartner bleibt an den von ihm erteilten Auftrag nach Maßgabe der Ausführungen unter Punkt 4. gebunden.
Tritt der Vertragspartner ohne unsere schriftliche Zustimmung vor der Ausführung des von ihm erteilten Auftrages zurück, so sind folgende Stornogebühren (in Prozent vom Gesamtpreis) zu zahlen:
Allgemeiner Vertragsrücktritt:
bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn 25%
bis 72h vor Veranstaltungsbeginn 50%
bis 48h vor Veranstaltungsbeginn 75%
ab 48h vor Veranstaltungsbeginn 100%
Eventverschiebungen:
bis 72h vor Veranstaltungsbeginn 10%
bis 48h vor Veranstaltungsbeginn 25%
bis 24h vor Veranstaltungsbeginn 50%
ab 24h vor Veranstaltungsbeginn 75%
Zusätzlich sind uns sämtliche Aufwendungen, welche durch Sonderanfertigungen, das Mieten von Equipment und Fahrzeugen sowie alle weiteren Sonderauslagen (insbesondere Personalkosten) in voller Höhe zu zahlen. Zudem ist der Vertragspartner verpflichtet, uns einen allenfalls darüberhinausgehenden Schaden zur Gänze zu ersetzen. Dieselben Regelungen gelten, wenn wir berechtigt vom Vertrag zurücktreten, da der Vertragspartner seinen (Mitwirkungs-) Verpflichtungen aus dem mit ihm geschlossenen Vertrag nicht nachgekommen ist. Stimmen wir einer Stornierung beziehungsweise einem Vertragsrücktritt ausdrücklich zu, so ist der Vertragspartner dennoch zum Ersatz von 20% der Vertragssumme zuzüglich der uns im Rahmen der Auftragserstellung entstandenen Aufwendungen (Videodesign, Auftragsbearbeitung, Forderungen Dritter aufgrund von Anmietungen, Sonderanfertigungen, KFZ- und Personalkosten) zu zahlen. Auch in diesem Fall behalten wir uns die Geltendmachung allfälliger darüberhinausgehender Schadenersatzansprüche ausdrücklich vor.
Wir sind in folgenden Fällen berechtigt, den Vertrag durch einseitige Erklärung mit sofortiger Wirkung aufzukündigen:
a) Wenn die Veranstaltungssicherheit auf Basis der geltenden Gesetze, Normen, technischen Richtlinien und behördlichen Auflagen aufgrund des Verhaltens des Vertragspartners beziehungsweise Dritter nicht eingehalten werden können oder Umstände vorliegen, welche uns das Einhalten dieser Vorschriften unmöglich machen (Elektrizitätsversorgung, Wasserversorgung, Blitzschutz, instabile Bauten usw.). Wenn nicht Gefahr in Verzug ist, wird dem Vertragspartner die Möglichkeit gegeben, die vorhandenen Mängel sofort und unverzüglich zu beheben. Sollte die Frist ungenützt verstreichen oder eine Behebung unmöglich sein, so sind wir berechtigt, die Veranstaltung nicht durchzuführen beziehungsweise bei während der Veranstaltung auftretenden Mängeln diese sofort abzubrechen.
b) Bei berechtigten Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Vertragspartners, insbesondere dann, wenn dieser zahlungsunfähig ist. Diese Zahlungsunfähigkeit ist spätestens dann anzunehmen, wenn mehrere Exekutionsverfahren anhängig sind oder über das Vermögen des Vertragspartners das Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet oder ein entsprechender Antrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wurde.
c) Wenn der Vertragspartner mit Zahlungen an uns mehr als 14 Tage in Verzug ist, wobei dies auch für bereits abgeschlossene Vertragsverhältnisse gilt.
d) Wenn uns das Einhalten von Fristen und Terminen aufgrund unvorhersehbarer Umstände, insbesondere auch das Verhalten Dritter, unmöglich oder unzumutbar erschwert wird und wir diese Umstände weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt haben.
e) Bei jedem unsachgemäßen und vertragswidrigen Gebrauch unserer Geräte und unseres Equipments.
f) Bei einem Verstoß gegen Punkt X dieser AGB.
Im Falle des Rücktritts aus den oben angeführten Gründen gelten die Stornobedingungen. Zusätzlich sind wir berechtigt, darüberhinausgehende Regress- und Schadenersatzforderungen geltend zu machen.
Der Veranstalter ist für die Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich. Er hat die erforderlichen behördlichen Bewilligungen einzuholen und ist allein dafür verantwortlich, dass die behördlichen Anordnungen und Auflagen eingehalten werden. Dem entsprechend hat der Veranstalter und nicht etwa P3 eine entsprechende Veranstalterhaftpflichtversicherung selbst abzuschließen. Er ist gegenüber P3 verpflichtet, diesen Abschluss für die gesamte Dauer der Veranstaltung unaufgefordert durch Übergabe einer Polizzen-Kopie nachzuweisen.
Sofern nichts Anderes vereinbart wurde, sind sämtliche Zahlungen sofort fällig. Die Überweisung hat spesenfrei und ohne Abzug zu erfolgen. Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf das in der Auftragsbestätigung beziehungsweise der Rechnung angeführte Konto oder an eine mit einer Inkassovollmacht ausgewiesene Person erfolgen.
Dem Vertragspartner steht weder ein Zurückbehaltungsrecht noch ein Aufrechnungsrecht mit eigenen Ansprüchen beziehungsweise Forderungen, gleich welcher Art, zu. Bei Neukunden erfolgt eine Auftragsannahme nur dann, wenn diese spätestens bei Auftragserteilung eine Anzahlung in Höhe von 50% der Auftragssumme geleistet haben (Datum des Zahlungseingangs). Bei Vertragspartnern in EU-Mitgliedstaaten außerhalb Österreichs kann eine mehrwertsteuerfreie Faktura nur nach Bekanntgabe einer gültigen UID-Nummer ausgestellt werden. Solange diese nicht vorliegt, sind alle Rechnungen mehrwertsteuerpflichtig. Sämtliche Überweisungen haben für uns spesenfrei zu erfolgen.
Für den Fall der Überschreitung des Zahlungsziels, des Annahmeverzuges oder des Terminverlustes werden Verzugszinsen in Höhe von 10% p.a. vereinbart. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten. Im Falle des Verzuges des Vertragspartners sind wir berechtigt, die sofortige Zahlung der gesamten noch nicht beglichenen Forderungen, dies auch im Falle einer zuvor erfolgten Stundung, zu verlangen. Sämtliche anfallende Mahn- und Inkassospesen sowie Rechtsanwalts- und Gerichtskosten sind vom Vertragspartner zu ersetzen. Dieser ist damit einverstanden, dass eingehende Teilzahlungen zunächst auf Kosten und Mahnspesen, dann auf Zinsen und sonstige Nebengebühren und schlussendlich auf den Kaufpreis angerechnet werden. Hinsichtlich der Inkassospesen gelten die Höchstsätze der in der Verordnung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten enthaltenen Vergütungen. Sofern wir das Mahnwesen selbst betreiben, verpflichtet sich der Vertragspartner, pro erfolgte Mahnung einen Betrag von € 10,00 sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 5,00 zu zahlen.
Sofern nichts Anderes vereinbart wurde, sind die Lieferung der Geräte und des Verbrauchsmaterials, die Aufstellung vor Ort, der Abbau und die Rücklieferung an unser Lager im Vertragspreis nicht inkludiert. Diese Zusatzleistungen berechtigen uns zur Verrechnung eines zusätzlichen Entgeltes. Die Geräte und das Verbrauchsmaterial sind in unserem Lager abzuholen und nach Ende der Vertragsdauer wieder am selben Ort an uns zu retournieren. Die Mietzeit beginnt mit dem Tag der Abholung und endet mit dem Tag der Rückstellung. Der Tagesmietpreis bezieht sich auf eine Mietdauer von 24 Stunden. Angebrochene Tage werden als volle Tage verrechnet. Die Abholung und Rückstellung können nur während der üblichen Geschäftszeiten erfolgen. Vergebliche Rückgabeversuche außerhalb dieser Zeiten vermögen die verrechenbare Mietdauer nicht zu beenden.
Der Vertragspartner haftet für sämtliche Schäden, welche aus einer verspäteten Rückgabe der Mietgegenstände resultieren, einschließlich eines entgangenen Gewinns. Zusätzlich ist für jeden Tag der Überschreitung der 1,5-fache Wert des sich aus der Vertragssumme errechnenden Tagesanteils zu zahlen. Im Falle des auch nur teilweisen Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, die Ware auch ohne Zustimmung des Vertragspartners auf seine Kosten abzuholen.
Alle gelieferten oder abgeholten Geräte und Verbrauchsmaterialien oder sonstigen übergebenen Waren bleiben in unserem Eigentum. Bei Kaufverträgen geht das Eigentum erst mit der gänzlichen Zahlung des Kaufpreises über. Der Vertragspartner ist verpflichtet, uns unverzüglich von einer Pfändung der Vorbehaltsware zu benachrichtigen.
Die Geräte und Verbrauchsmaterialien werden von uns vor der Auslieferung technisch überprüft. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Ware unverzüglich bei der Übergabe zu untersuchen und sämtliche erkennbaren Mängel und Schäden sofort anzuzeigen. Wird ein allfälliger Mangel erst später erkennbar, so sind wir darüber unverzüglich zu informieren. Wir haften für Schadenersatzansprüche des Vertragspartners nur dann, wenn wir den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Bei der Viermietung und der Zurverfügungstellung von technisch aufwendigen Geräten (zum Beispiel Farbwechsler, computergesteuerte Lampen, Mischpulte, etc.) wird ohne ein gleichzeitiges Beiziehen unseres Fachpersonals keinerlei Haftung für die ordnungsgemäße Funktion übernommen. Ein Schadenersatz für Folgeschäden, welcher Art auch immer, ist zur Gänze ausgeschlossen.
Der Vertragspartner haftet für den Diebstahl und sämtliche Beschädigungen an den ihm zur Verfügung gestellten Geräten, wobei ihm von uns eine entsprechende Versicherung, welche dieses Risiko abdeckt, angeboten wird. Wird das angemietete Equipment verschmutzt zurückgestellt, so ist der Vertragspartner verpflichtet, eine Reinigungspauschale in Höhe der Reinigungskosten (Wiederherstellung) zu zahlen.
Der Vertragspartner haftet für sämtliche Schäden an Personen, Tieren und Gegenständen, welche aus der unsachgemäßen Handhabung der von ihm angemieteten Gegenstände resultieren.
Für Beschädigungen, die durch Gäste, Mitarbeiter oder Beauftragte des Veranstalters verursacht werden, haftet dieser ungeachtet eines eigenen Verschuldens.
Es ist Sache des Veranstalters bzw. des Auftraggebers, von P3 alle für die Veranstaltung und für die Arbeit von P3 notwendigen urheber- und markenrechtlichen Genehmigungen einzuholen.
Der Veranstalter bzw. Auftraggeber hat für die rechtzeitige Anmeldung und das Abführen aller Abgaben und Gebühren (AKM und Vergnügungssteuer) rechtzeitig zu sorgen. P3 ist diesbezüglich für den Fall der Inanspruchnahme vollkommen schad- und klaglos zu halten.
Auf unseren Geräten angebrachte Firmenlogos, Schriftzüge und dergleichen dürfen vom Vertragspartner weder entfernt noch ganz oder teilweise abgedeckt beziehungsweise unsichtbar gemacht werden. Der Vertragspartner berechtigt uns im Rahmen der Veranstaltung, an gut sichtbarer Stelle unentgeltlich Werbetransparente und Werbeschilder mit unserem Firmenlogo anzubringen beziehungsweise aufzustellen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt uns zum Vertragsrücktritt gemäß Punkt 4.
Der Vertragspartner stimmt zu, dass wir seine Daten, soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Datenschutzgesetztes zulässig, EDV-mäßig speichern und verarbeiten.
Das P3 Club Member Cashless System ist ein von der Global Event Technologie GmbH & Co KG, Neualmerstraße 37, 5400 Hallein (in Folge „GET“) bereitgestelltes elektronisches Zahlungsmittel in Form einer Zahlungskarte mit FRID Chip (Cashless Karte). Der Vertrieb erfolgt im Namen und für Rechnung von P3 Event GmbH. Für die Nutzung des elektronischen Zahlungsmittels gelten zwischen P3 Event GmbH und dem jeweiligen Karteninhaber die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Aufladung / Top-Up
Es wird die Anwendung österreichischen Rechts unter Ausschluss des UN Kaufrechts vereinbart. Erfüllungsort für beide Vertragsteile ist der Sitz unseres Unternehmens. Für alle aus dem Vertrag entstehenden Rechtsstreitigkeiten wird unabhängig vom Streitwert gemäß § 104 JN bzw. Artikel 17 EuGVÜ/LGVÜ die ausschließliche sachliche und örtliche Zuständigkeit des Bezirksgerichtes Kitzbühel vereinbart.